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Die neuen Kulturklauseln des EG-Vertrages
Durch den Vertrag von Maastricht erhielt die EG eigene Kulturkompetenzen. In Art. 128 EGV wurden ihr kulturelle Handlungsmöglichkeiten übertragen, die die mitgliedsstaatliche Kulturpolitik ergänzen. Nach dem ebenfalls neuen Art. 92 Abs. 3 lit. d) EGV können Kulturbeihilfen der Mitgliedstaaten als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden. Die Arbeit analysiert und kommentiert diese beiden Artikel. Sie setzt sich mit dem ...

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